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Pressemitteilung zum Verfügbaren Einkommen

166/2026/32/P
Fürth, den 24. Juni 2026

Kaufkraft in Bayern seit 1991 um rund ein Fünftel gestiegen, Inflation bremst den Zuwachs

Seit 1991 hat sich das verfügbare Pro-Kopf-Einkommen nominal mehr als verdop-pelt

Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte in Bayern lag 2024 bei durchschnittlich 33 204 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Das waren nominal
3,1 Prozent mehr als im Vorjahr und zugleich der höchste Wert aller Bundesländer. Seit 1991 stieg das nominale Pro-Kopf-Einkommen in Bayern um rund 133 Prozent, die Verbraucherpreise um rund 94 Prozent. Die Kaufkraft, also das reale verfügbare Einkommen, nahm um rund 20 Prozent zu. Sie war 2024 so hoch wie nie zuvor seit der Wiedervereinigung.

Fürth. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik auf Grundlage aktueller Ergebnisse des Arbeitskreises »Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder« mitteilt, stand den privaten Haushalten in Bayern im Jahr 2024 durchschnittlich ein Einkommen von 33 204 Euro je Einwohnerin und Einwohner für Konsum und Sparen zur Verfügung. Das waren nominal
3,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Da die Verbraucherpreise in Bayern im Jahresdurchschnitt 2024 um 2,5 Prozent zulegten, nahm die Kaufkraft real nur um gut ein halbes Prozent zu.

Getragen wird der nominale Einkommenszuwachs 2024 vor allem von den Arbeitseinkommen. Das Arbeitnehmerentgelt, mit gut drei Vierteln der größte Einkommensbestandteil, legte um
5,3 Prozent zu. Auch die empfangenen monetären Sozialleistungen wie Renten stiegen mit
7,4 Prozent deutlich. Gedämpft wurde das Wachstum durch höhere Einkommen- und Vermögensteuern, die um 5,1 Prozent zunahmen, sowie durch ein leicht rückläufiges Vermögenseinkommen, das um 1,2 Prozent sank.

Verfügbares Einkommen ist seit 1991 um mehr als 133 Prozent gestiegen
Im längerfristigen Vergleich zeigt sich, wie stark die Preisentwicklung das Bild prägt. Seit 1991 ist das verfügbare Einkommen je Einwohnerin und Einwohner in Bayern von 14 225 Euro auf
33 204 Euro gestiegen, nominal ein Plus von rund 133 Prozent. Die Verbraucherpreise in Bayern legten im selben Zeitraum um rund 94 Prozent zu. „Real, das heißt nach Abzug der Teuerung, nahm die Kaufkraft über die gesamten 33 Jahre damit um rund 20 Prozent zu“, erläutert Fabian Böhme, Referent für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen am Bayerischen Landesamt für Statistik.

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Kaufkraft im Zeitverlauf: Höchststand seit der Wiedervereinigung
Die Kaufkraftgewinne verteilen sich sehr ungleich über die Zeit. In den 1990er Jahren legte die Kaufkraft trotz steigender Nominaleinkommen kaum zu. Um die Jahrtausendwende lag das reale Einkommen nur knapp über dem Stand von 1991. Stetige reale Zuwächse brachten erst die 2000er und 2010er Jahre, bis zu einem Hochpunkt vor der Pandemie. In den Jahren 2020 und 2021 folgte ein Rückgang. Trotz der hohen Inflation der Jahre 2021 bis 2023 hielten kräftig steigende Löhne und Renten die Kaufkraft anschließend weitgehend stabil. 2024 erreichte die Kaufkraft den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung.

Im Ländervergleich liegt Bayern beim verfügbaren Einkommen je Einwohnerin und Einwohner mit 33 204 Euro weiterhin an der Spitze, vor Hamburg (32 004 Euro) und Baden-Württemberg (31 966 Euro). Im bundesweiten Vergleich waren es 30 069 Euro. Rückschlüsse auf die vergleichbare regionale Kaufkraft lassen sich daraus allerdings nur eingeschränkt ziehen, da sich die Preisniveaus regional unterscheiden, zum Beispiel bei den Mieten.

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Methodische Hinweise:
Definition des Verfügbaren Einkommens

Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte gibt an, wie viel Geld für Konsumausgaben und Sparen zur Verfügung steht. Es gilt als besonders aussagekräftiger Indikator für den materiellen Wohlstand der Bevölkerung. Es ergibt sich aus den Erwerbs- und Vermögenseinkommen (Primäreinkommen) nach Abzug der direkten Steuern und Sozialbeiträge und nach Hinzurechnung der Sozialleistungen, etwa aus der Alters- und Hinterbliebenenversorgung, der Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung oder in Form von Grundsicherung und Kindergeld. Für sich betrachtet ist das Verfügbare Einkommen kein Maß für die regionale Kaufkraft, da hierfür auch die regional unterschiedlichen Preisniveaus zu berücksichtigen wären.

Kaufkraft und Verbraucherpreise
Die Kaufkraft bezeichnet hier das preisbereinigte, also reale verfügbare Einkommen. Sie ergibt sich, indem die nominale Einkommensentwicklung der Entwicklung der Verbraucherpreise gegenübergestellt wird. Das Verfügbare Einkommen selbst wird in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ausschließlich nominal nachgewiesen. Als Preismaßstab dient hier der Verbraucherpreisindex für Bayern (Bayerisches Landesamt für Statistik, 2020 = 100). Die Verbraucherpreise stiegen in Bayern im Jahresdurchschnitt 2024 um 2,5 Prozent.

Revision 2024 und Berechnungsstand
Zusammen mit der erstmaligen Berechnung der Ergebnisse für das Jahr 2024 wurden die Werte der Jahre 1991 bis 2023 im Rahmen der weiterführenden Revision 2024 überarbeitet. Die Ergebnisse sind abgestimmt auf den Berechnungsstand des Statistischen Bundesamtes von 2025.

Weitere Ergebnisse
Die Länderergebnisse beruhen auf Berechnungen des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“, dem alle Statistischen Landesämter, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören. Weitere Ergebnisse sind auf der Homepage des Arbeitskreises unter www.statistikportal.de/de/vgrdl abrufbar und werden im VGR-Monitor der Länder (www.statistikportal.de/de/vgrdl/dashboard) auch visuell dargestellt.