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Pressemitteilung zur vorläufigen Schutzmaßnahmen

151/2026/54/K
Fürth, den 11. Juni 2026

Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sinkt in Bayern im Jahr 2025 auf 5 017

In den meisten Fällen Inobhutnahme wegen dringender Kindeswohlgefährdung

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik werden im Jahr 2025 5 017 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche verzeichnet. Betroffene sind größtenteils 16 Jahre oder älter und männlich.

Schweinfurt. Im Jahr 2025 werden in Bayern 5 017 vorläufige Schutzmaßnahmen nach §42 SGB VIII bzw. §42a SGB VIII durchgeführt (2024: 5708 Schutzmaßnahmen1)). In 2 552 Fällen findet eine Inobhutnahme wegen dringender Kindeswohlgefährdung statt. In 1 648 Fällen handelt es sich um eine Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger bei der Einreise aus dem Ausland. Weniger häufig werden Inobhutnahmen durchgeführt aufgrund des eigenen Wunsches eines Kindes oder Jugendlichen (817 Fälle).

Grund2) für eine vorläufige Schutzmaßnahme ist neben der Aufnahme unbegleiteter Minderjähriger aus dem Ausland (1 648 Fälle) insbesondere die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (1 575 Fälle).

Mit 41,4 Prozent (2 076 Fällen) ist der überwiegende Anteil der Betroffenen 16 bis unter 18 Jahre alt. Die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen ist mit 58,3 Prozent (2 924 Fällen) und männlich.

Ausführliche Informationen und Ergebnisse zu den vorläufigen Schutzmaßnahmen aufgrund von dringender Kindeswohlgefährdung werden im Rahmen der nächsten Pressemitteilung „Kinderschutz und Kindeswohl“ am 9. Juli 2026 vorgestellt.


Hinweise:
1) Das Ausmaß des Anstieges kann aufgrund der Teillieferung der Stadt München für das Berichtsjahr 2024 und der daraus resultierenden eingeschränkten Vergleichbarkeit nicht genauer beziffert werden.

2) Mehrfachnennungen möglich.

Regionalisierte Daten stehen zur Verfügung.

Mehr Ergebnisse enthält der Statistische Bericht, der voraussichtlich im Herbst erscheint:
Kinder- und Jugendhilfe in Bayern Teil I“ (Bestellnummer: K5101C 202500).