Pressemitteilung
Fürth, den 13. Mai 2026
Unternehmensumsätze 2024 übersteigen zum zehnten Mal in Folge die Billionen-Euro-Grenze
Einnahmen des Fiskus aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen der Unternehmen um 8,9 Prozent über dem Vorjahresniveau
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik gibt es im Jahr 2024 in Bayern
590 398 Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet sind. Wie sich aus den Ergebnissen der jährlichen Statistik über die Umsatzsteuer-Voranmeldungen weiter ergibt, steigt die Anzahl der steuerpflichtigen Unternehmen somit gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Prozent. Das entspricht einem Anstieg von
1 175 steuerpflichtigen Unternehmen.
Die genannten Unternehmen erzielen im Berichtsjahr 2024 einen nicht preisbereinigten steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von 1,52 Billionen Euro. Das sind
2,3 Prozent weniger als im Jahr 2023. Die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen belaufen sich im Jahr 2024 auf 38,78 Milliarden Euro, ein Anstieg von 8,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik aufgrund der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) mitteilt, sind in Bayern im Jahr 2024 insgesamt
590 398 Unternehmen zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet. Dies sind
1 175 mehr als im Jahr 2023. Die in 2024 angemeldeten steuerbaren Umsätze aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 1,52 Billionen Euro und unterschreiten damit den entsprechenden Vorjahreswert um 2,3 Prozent. Der durchschnittliche steuerbare Umsatz aus Lieferungen und Leistungen je Unternehmen beträgt 2024 rund 2,6 Millionen Euro.
544,11 Milliarden Euro steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen werden 2024 von den 132 bayerischen Umsatzmilliardären erwirtschaftet. Damit tragen diese mit einem Anteil von
35,9 Prozent zu den angemeldeten Umsätzen aus Lieferungen und Leistungen bei.
Bezogen auf die Rechtsform wird im Freistaat im Jahr 2024 der mit 60,9 Prozent (bzw.
923,84 Milliarden Euro) größte Anteil der angemeldeten Umsätze aus Lieferungen und Leistungen von den 116 690 Kapitalgesellschaften erwirtschaftet. Es folgen die 84 207 Personengesellschaften mit einem Umsatzanteil von 20,6 Prozent (bzw. 313,20 Milliarden Euro). Die 371 968 Einzelunternehmen erzielen einen Umsatzanteil von 9,4 Prozent (bzw. 142,29 Milliarden Euro).
Berechnungsgrundlage für die abzuführenden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen sind die steuerbaren Umsätze, die neben den Umsätzen aus Lieferungen und Leistungen auch die innergemeinschaftlichen Erwerbe umfassen. Letztere betragen im Berichtsjahr 2024 für Bayern 139,93 Milliarden Euro (-3,2 Prozent). Die steuerbaren Umsätze belaufen sich somit insgesamt auf 1,66 Billionen Euro (-2,4 Prozent gegenüber 2023). Nach Verrechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge liegen die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2024 bei 38,78 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 3,16 Milliarden Euro bzw. um 8,9 Prozent.
Hinweise:
Die Statistik über die Umsatzsteuer-Voranmeldungen weist alle Unternehmen nach, die einen Jahresumsatz von über 22 000 Euro erzielten, und die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern abzugeben hatten. Erhebungsgrundlage bilden die jährlich von der bayerischen Finanzverwaltung übermittelten Daten aus den Voranmeldungen der Umsatzsteuerpflichtigen. Ab dem Berichtsjahr 2021 bleiben die steuerfreien Umsätze der Unternehmen im Bank- und Versicherungssektor nicht mehr unberücksichtigt, sondern werden den entsprechenden Umsätzen „steuerfreie Lieferungen und Leistungen“ sowie „Lieferungen und Leistungen“ hinzugerechnet.
Ausführliche Ergebnisse enthält der voraussichtlich in KW 20/2026 erscheinende Statistische Bericht „Umsätze und ihre Besteuerung (Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern im Jahr 2024) (Bestellnummer: L4100C 202400)“.
Detaillierte Kreisergebnisse zur Umsatzsteuerstatistik finden Sie in Kürze auch im GENESIS Online-Angebot des Bayerischen Landesamts für Statistik.
