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Pressemitteilung

117/2026/41/A
Fürth, den 8. Mai 2026

59 573 Einbürgerungen im Jahr 2025 in Bayern

Personen aus der Türkei seit 2018 erstmals wieder größte Gruppe

Im Jahr 2025 erhielten in Bayern insgesamt 59 573 ausländische Personen, darunter 29 754 Frauen, die deutsche Staatsbürgerschaft. Dies sind nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik 5 055 Personen mehr als im Jahr 2024. Grundlage war hier das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, das am 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist.

Mit 6 495 Eingebürgerten und einem Anteil von knapp elf Prozent stellen Personen aus der Türkei das erste Mal seit dem Berichtsjahr 2018 wieder die größte Gruppe dar. Aufgrund der höheren Zahl an ausländischen Personen in den Großstädten München, Nürnberg und Augsburg verzeichnen die Regierungsbezirke Oberbayern (22 982), Mittelfranken (8 863) und Schwaben (8 814) die meisten Einbürgerungen.

Fürth. Die Zahl der Einbürgerungen in Bayern steigt im Jahr 2025 auf 59 573 Personen. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik steigt die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um ca. neun Prozent bzw. um 5 055 Personen. Gegenüber den Jahren 2021 und 2022 hat sich die Zahl der Einbürgerungen mehr als verdoppelt, verglichen mit dem Jahr 2014 sogar vervierfacht.

Im zweiten Jahr nach Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG), das am 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist, fand nochmals ein leichter Anstieg der bereits im Vorjahr hohen Einbürgerungszahlen statt. Mit diesem Gesetz wurden umfangreiche Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht umgesetzt, wie z. B. die Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer oder die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit, die eine Einbürgerung erleichtern.

Die Möglichkeit einer Einbürgerung bereits nach drei Jahren Aufenthalt durch besondere Integrationsleistungen (§ 10 Abs. 3 StAG) wurde am 29.Oktober 2025 wieder außer Kraft gesetzt und gilt nur noch für Personen, welche im Vorfeld einen Einbürgerungsantrag aufgrund dieser Rechtsgrundlage gestellt haben.

Unter den im Jahr 2025 in Bayern eingebürgerten Personen befinden sich 29 754 Frauen und 29 821 Männer. Bei rund 81 Prozent der Fälle handelt es sich um Anspruchseinbürgerungen (48 225 Personen), bei 19 Prozent um Ermessenseinbürgerungen (11 348 Personen).

Das Landesamt für Statistik teilt weiter mit, dass zum Zeitpunkt ihrer Einbürgerung in Bayern gut 61 Prozent (36 075 Personen) eine europäische, 27 Prozent (15 848 Personen) eine asiatische, sieben Prozent (4 293 Personen) eine afrikanische und fünf Prozent (2 774 Personen) eine amerikanische Staatsangehörigkeit haben. Etwas weniger als ein Prozent besitzen eine australische bzw. ozeanische Staatsangehörigkeit, sind staatenlos oder weisen eine ungeklärte Staatsangehörigkeit auf (586 Personen).

Personen aus der Türkei seit 2018 erstmals wieder größte Gruppe
Nach den fünf häufigsten Herkunftsländern gegliedert, stellen Personen aus der Türkei im Jahr 2025 mit 6 495 Eingebürgerten erstmals seit 2018 wieder die größte Gruppe, gefolgt von Personen aus Syrien (4 979 Personen), dem Kosovo (4 231 Personen), Russland (4 135 Personen) sowie Bosnien und Herzegowina (4 101 Personen).

Wie bereits im Vorjahr verzeichnet das Landesamt auch 2025 einen deutlichen Anstieg der Einbürgerungszahlen für Personen, die zum Zeitpunkt der Einbürgerung im Besitz einer Nicht-EU-Staatsangehörigkeit waren. Dazu gehören zum Beispiel Personen mit türkischer (Einbürgerungen 2025: 6 495; 2024: 3 248), kosovarischer (Einbürgerungen 2025: 4 231; 2024: 3 242) oder bosnischer (Einbürgerungen 2025: 4 101; 2024: 1 722) Staatsangehörigkeit. Vor Inkrafttreten des StARModG war eine Einbürgerung für Personen aus diesen Staaten in der Regel nur unter Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit möglich.

Auffällig ist zudem ein deutlicher Rückgang (- 47 Prozent) der Einbürgerungen von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit (2025: 4 979; 2024: 9 351). Diese stellten in den Vorjahren, mit teils weitem Abstand, die größte Gruppe dar, wohingegen sie im aktuellen Berichtsjahr nur den zweiten Rang belegen. 

Von den Eingebürgerten sind im Jahr 2025 rund 20 Prozent jünger als 18 Jahre (11 986 Personen), etwa 58 Prozent zwischen 18 und 44 Jahren (34 617 Personen), knapp 18 Prozent sind 45 bis unter 60 Jahre (10 794 Personen) und vier Prozent sind 60 Jahre alt oder älter (2 176 Personen).

Aufgrund hoher Ausländeranteile in den Großstädten München, Nürnberg und Augsburg entfallen auf die Regierungsbezirke Oberbayern (22 982), Mittelfranken (8 863) und Schwaben (8 814) zusammen 69 Prozent der Einbürgerungen in Bayern. Die anderen Regierungsbezirke verzeichnen jeweils sieben bis zehn Prozent der Einbürgerungen im Freistaat.

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Hinweise:
Tabellen mit regionalisierten Zahlen können über die https://www.statistikdaten.bayern.de/genesis/online abgerufen werden.

Weitere regionalisierte Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Einbürgerungen in Bayern 2025“ (Bestellnummer: A1900C 202500)

Geheimhaltungsverfahren Cell-Key-Methode
Die in der Pressemitteilung enthaltenen Daten sind mit dem Verfahren der Cell-Key-Methode geheim gehalten. Dieses Verfahren wird in den meisten Bevölkerungsstatistiken (z.B. Geburten, Sterbefälle, Wanderungen, Einbürgerungen) ab dem Berichtsjahr 2025 zur Umsetzung der Geheimhaltung eingesetzt.

Es ist zu beachten: Wenn Daten, die mit der Cell-Key-Methode geheim gehalten worden sind, in einer Tabelle dargestellt werden, ergibt sich bei der Aufsummierung der Zeilen oder Spalten in der Tabelle nicht immer die veröffentlichte Gesamtzahl. Es kann zu Abweichungen in den Summen kommen.

Weitere Informationen zur Cell-Key-Methode gibt es unter anderem hier: https://www.statistikportal.de/de/cell-key-methode