Pressemitteilung

077/2026/42/O
Fürth, den 24. März 2026

Scan den Kassenbon! Neue Funktion erleichtert Befragung zu Einnahmen und Ausgaben

90 Euro Prämie: Landesamt für Statistik sucht wieder Freiwillige für Haushaltebefragung

Das Bayerische Landesamt für Statistik sucht für die Haushaltsbefragung der Laufenden Wirtschaftsrechnungen wieder Freiwillige. Mit der neuen Kassenbon-Scan-Funktion können teilnehmende Haushalte ihre Kassenbons direkt über die App abfotografieren oder hochladen und somit ihre Ausgaben schneller dokumentieren. So lassen sich ins­besondere Nahrungsmittel und Getränke leichter erfassen, die im Jahr 2026 EU-weit einheitlich dokumentiert werden sollen. Die App liest dabei automatisch die Artikel und deren Preise aus und ordnet sie den passenden Kategorien zu. Die Scan-Funktion ist auf Kassenbons von Supermärkten, Lebensmittel-Discountern, Selbstbedienungs-Warenhäusern und Drogeriemärkten ausgelegt. 

Symbolgraphik Laufende Wirtschaftsrechnungen

Fürth. Die Ergebnisse der LWR geben Aufschluss darüber, wie viel Geld den privaten Haushalten in Deutschland zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben. Die Konsumausgaben sind für den Warenkorb relevant, der die Basis für den Verbraucherpreisindex bzw. die Inflationsrate ist. Die Haushalte, die teilnehmen, dokumentieren daher einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben und können sich damit auch selbst einen Überblick über ihre Lebenshaltungskosten verschaffen. Daneben werden beispielsweise Angaben zur Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation und Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern abgefragt. Die Teilnahme ist digital per App oder klassisch auf Papier möglich. Als Dankeschön für die vollständige Teilnahme an den LWR 2026 gibt es eine Prämie von 90 Euro.

Interessierte Haushalte können sich jederzeit für die Teilnahme an den LWR anmelden unter
https://www.lwr.de/teilnahme. Aktuell werden insbesondere gesucht:

  • Haushalte mit volljährigen Kindern
  • Mehrgenerationenhaushalte und Wohngemeinschaften, die gemeinsam wirtschaften
  • Haushalte mit geringerem Einkommen
  • Haushalte, in denen die Person mit dem größten Einkommen selbstständig oder freiberuflich tätig ist (hier werden ausschließlich private Einnahmen und Ausgaben erfasst)

Weitere Informationen zu den LWR, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie das Teilnahmeformular sind online unter https://www.lwr.de verfügbar.

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