Pressemitteilung

073/2026/35/N
Fürth, den 20. März 2026

Erwerbstätigkeit zwischen Haushalt und Betreuung

Geschlechterungleichheit am Arbeitsmarkt in Bayern

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, beläuft sich die unbereinigte Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, der sogenannte Gender Pay Gap, in Bayern im Jahr 2025 auf 19 Prozent. Gut 62 Prozent dieses Unterschieds sind darauf zurückzuführen, dass Frauen unter anderem häufiger in Teilzeit oder in weniger gut bezahlten Branchen arbeiten. Rechnet man dies heraus, bleibt eine bereinigte Lohnlücke von sieben Prozent. Der Arbeitsumfang von Frauen liegt 21 Prozent unter dem der Männer (Gender Hours Gap). Der Unterschied in der Erwerbstätigenquote insgesamt zwischen den Geschlechtern beträgt acht Prozent (Gender Employment Gap).

Die Ungleichheit am Arbeitsmarkt wird auch beim Faktor „Alter der Erwerbstätigen“ sichtbar. Ab einem Alter von etwa 30 Jahren reduzieren Frauen ihre Arbeitsstunden. In den Folgejahren sinken daraufhin auch im Schnitt deren Löhne. Der Mikrozensus 2024 zeigt, dass sogar Frauen mit älteren Kindern über 14 Jahren im Haushalt häufig weiterhin in Teilzeit arbeiten, beispielsweise weil sie Angehörige pflegen, die Teilzeittätigkeit wünschen oder keine Vollzeitstelle finden. Laut der Zeitverwendungserhebung 2022 wenden Frauen rund 47 Prozent mehr Zeit für unbezahlte Arbeit auf als Männer (Gender Care Gap), darunter Haushaltstätigkeiten, Betreuung und Ehrenamt.

Fürth. Frauen in Bayern verdienen im Jahr 2025 mit durchschnittlich 23,22 Euro brutto je Stunde 5,28 Euro weniger als Männer mit im Schnitt 28,50 Euro. Der relative Unterschied im Stundenverdienst zwischen Frauen und Männern – der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap – beträgt damit 2025 in Bayern 19 Prozent und liegt drei Prozentpunkte höher als der Bundesdurchschnitt.

Rechnet man aus der Lohnlücke Faktoren wie Arbeitsumfang, Berufswahl und Branche heraus, dann bleibt in Bayern ein bereinigter Gender Pay Gap von sieben Prozent. Gut 62 Prozent (bzw. 3,30 Euro) des Verdienstunterschieds lassen sich also darauf zurückführen, dass Frauen unter anderem im Schnitt weniger Stunden arbeiten oder in weniger gut bezahlten Branchen und Berufen tätig sind.

Niedrigerer Arbeitsumfang bei Frauen ab 30 Jahren
Den Unterschied zwischen den durchschnittlich bezahlten Arbeitsstunden von Frauen und Männern bezeichnet man als Gender Hours Gap. Im Jahr 2025 liegt der Unterschied laut Verdiensterhebung im Mittel bei 21 Prozent. Das heißt, dass Frauen im Jahr 2025 mit durchschnittlich 117 Stunden im Monat (bzw. rund 27 Stunden pro Woche) im Vergleich zu Männern, die durchschnittlich
148 Stunden im Monat (bzw. 34 Stunden pro Woche) arbeiten, 31 Stunden pro Monat (bzw. sieben Stunden pro Woche) weniger Zeit für Erwerbsarbeit aufbringen.

Analysiert man darüber hinaus die Arbeitsstunden nach Alter, so wird sichtbar, dass Frauen in der Regel ab einem Alter von etwa 30 Jahren ihre Arbeitszeit reduzieren – häufig der Beginn der Familiengründungsphase. Das zeigen auch die Zahlen aus der Geburtenstatistik, wonach im Schnitt das Alter der Mütter bei Geburt des ersten Kindes in Bayern 2024 bei 30,8 Jahren liegt. Etwa ab diesem Alter steigt der Gender Hours Gap stark an. Zeitlich versetzt divergieren dazu die Stundenlöhne von Männern und Frauen. Es zeigt sich zudem, dass Frauen auch nach dem Ende der Familiengründung bzw. in späteren Jahren nicht auf das ursprüngliche Arbeitsstundenniveau zurückkehren und eher in Teilzeit bleiben. Blickt man ergänzend auf die Geschlechterunterschiede in den Erwerbstätigenquoten, den Gender Employment Gap, so wird der Unterschied gerade in der Familiengründungsphase (etwa zwischen 30 und 40 Jahren) besonders groß. Frauen sind in dieser Lebensphase häufiger nicht erwerbstätig und kehren meistens erst dann auf den Arbeitsmarkt zurück, wenn die Kinder älter sind.

Frauen häufig auch nach der Kinderbetreuung in Teilzeit
Dass Frauen nach der Familiengründung ihre Arbeitsstunden nicht wieder auf das Ursprungsniveau anheben, zeigt die Verdiensterhebung. Der Mikrozensus 2024 liefert zusätzliche Informationen zu den Arbeitsmarktentscheidungen im Familienkontext. So zeigt sich, dass Mütter mit sehr jungen Kindern häufig zunächst den aktiven Arbeitsmarkt verlassen. Die realisierte Erwerbstätigenquote von Müttern mit einjährigen Kindern beträgt 42 Prozent. Je älter das jüngste Kind im Haushalt wird, desto mehr nähert sich die Erwerbstätigenquote der Mütter wieder der der Väter an. Von den Müttern mit einem jüngsten Kind über sieben Jahren sind rund 86 Prozent erwerbstätig. Insgesamt bleibt auch bei älteren Kindern ab 14 Jahren im Haushalt die Quote aber rund sechs Prozentpunkte unter der der Väter.

Bei den Arbeitsstunden ist die Annäherung mit steigendem Alter des jüngsten Kindes in geringerem Maße ebenfalls sichtbar. Die Arbeitsstunden der Mütter nähern sich denen der Väter geringfügig an, die Mütter bleiben aber rund 13 Stunden pro Woche (bzw. 31 Prozent) unterhalb der Arbeitsstunden der Männer, auch wenn das jüngste Kind schon 14 Jahre oder älter ist.

Im Mikrozensus lassen sich die Gründe, weshalb sich Frauen für eine Teilzeiterwerbstätigkeit entscheiden, zusätzlich auswerten. Danach ist die Kinderbetreuung einer der häufigsten Gründe.
76 Prozent der Mütter mit einem Kind unter 14 Jahren arbeiten in Teilzeit. Bei Müttern mit Kindern von 14 Jahren und älter beträgt dieser Anteil zehn Prozent. Mehr an Bedeutung gewinnt zu diesem Zeitpunkt die Pflege anderer Angehöriger mit 38 Prozent. Nach der Selbsteinschätzung der Befragten, geben rund 44 Prozent der Mütter an, in Teilzeit zu arbeiten, weil sie wollen.

Frauen mit mehr unbezahlter Arbeit – Haushalt, Betreuung und Ehrenamt
Dabei wird die Pflege von Angehörigen als „unbezahlte“ Arbeit erfasst. Aus der Zeitverwendungserhebung 2022 lässt sich dazu der Zeitanteil berechnen, den Frauen und Männer für unbezahlte Arbeit aufwenden, darunter eben auch die Versorgung der Familie. Mit dem sogenannten Gender Care Gap lässt sich sagen, wie viel mehr Zeit Frauen für unbezahlte Arbeit aufwenden als Männer. Dieser beträgt in Bayern im Jahr 2022 rund 47 Prozent. Während Frauen ihren eigenen Angaben nach rund 29 Stunden und 14 Minuten pro Woche für unbezahlte Arbeiten verwenden, macht dies bei Männern rund 19 Stunden und
56 Minuten aus. Darunter fallen beispielsweise Arbeiten in der Küche, Putzen, Waschen, Einkaufen, Ehrenamt und die Betreuung oder Pflege von Haushaltsmitgliedern oder anderen Haushalten.

Zudem zeigt die Zeitverwendungserhebung 2022 auch, dass Männer pro Woche im Schnitt acht Stunden und 36 Minuten mehr Zeit für bezahlte Arbeit aufwenden.

Nach Selbsteinschätzung der Befragten geben 58 Prozent der Väter und 48 Prozent der Mütter an, zu wenig Zeit für die eigenen Kinder zu haben. Rund 22 Prozent der Mütter und
15 Prozent der Väter geben hingegen an, zu wenig Zeit für die Erwerbsarbeit zu haben.

Messung von Ungleichheit am Arbeitsmarkt und Datenquellen
Unbereinigter und bereinigter Gender Pay Gap: Der unbereinigte Gender Pay Gap ist definiert als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter (Definition von Eurostat). Beim bereinigten Gender Pay Gap wird der Teil des Verdienstabstands herausgerechnet, der auf Strukturunterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist. Die amtliche Hauptdatenquelle für den Gender Pay Gap ist die Verdiensterhebung (VE).

Gender Hours Gap: Der Gender Hours Gap gibt den Unterschied der durchschnittlich bezahlten Arbeitsstunden zwischen Männern und Frauen im Verhältnis zu den durchschnittlich bezahlten Arbeitsstunden der Männer an. Hauptdatenquelle für den Gender Hours Gap ist die Verdiensterhebung, in der die monatlich bezahlten Arbeitsstunden erfasst werden. Auch im Mikrozensus (MZ) liegen Angaben zu den Arbeitsstunden vor. Die Angaben im Mikrozensus beruhen im Gegensatz zur Verdiensterhebung auf der Selbsteinschätzung der Befragten hinsichtlich der normalerweise geleisteten Arbeitsstunden pro Woche.

Gender Employment Gap: Der Gender Employment Gap ist als Differenz der Erwerbstätigenquoten zwischen Männern und Frauen im Verhältnis zur Erwerbstätigenquote der Männer definiert. Die Erwerbstätigenquote gibt die Zahl der Erwerbstätigen relativ zur Bevölkerung in der gleichen Abgrenzung an. Der Gender Employment Gap wird mit den Daten des Mikrozensus berechnet.

Gender Care Gap: Der Gender Care Gap beschreibt auf Basis der Daten der Zeitverwendungserhebung (ZVE) den Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Zeitaufwand für unbezahlte Arbeit von Frauen und Männern in Prozent. Dabei wird die Differenz beim Zeitaufwand für unbezahlte Arbeit von Frauen und Männern ins Verhältnis zum Zeitaufwand für unbezahlte Arbeit der Männer gesetzt.

Hinweise:
Definition unbereinigter Gender Pay Gap

Der unbereinigte Gender Pay Gap ist definiert als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter (Definition von Eurostat). Beim unbereinigten Gender Pay Gap werden strukturell bedingte Unterschiede zwischen den Geschlechtern nicht berücksichtigt. Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigen sich z. B. bei der Berufswahl, dem Beschäftigungsumfang, dem Bildungsstand, der Berufserfahrung oder dem Anteil in Führungspositionen. Die amtliche Hauptdatenquelle für den Gender Pay Gap ist die Verdiensterhebung.

Definition bereinigter Gender Pay Gap
Beim bereinigten Gender Pay Gap wird der Teil des Verdienstabstands herausgerechnet, der auf Strukturunterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist. Er misst somit die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern mit vergleichbaren arbeitsmarkt- und berufsrelevanten Eigenschaften.

Der bereinigte Gender Pay Gap ist als Obergrenze für eine mögliche Verdienstdiskriminierung zu verstehen, da nicht sämtliche verdienstrelevanten Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stehen. So liegen in der Verdiensterhebung beispielsweise keine Angaben zu familienbedingten Erwerbsunterbrechungen vor.

Berechnung des unbereinigten und des bereinigten Gender Pay Gap
Basis für die Berechnung des unbereinigten und des bereinigten Gender Pay Gap sind seit dem Berichtsjahr 2022 Daten der Verdiensterhebung. Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf dem repräsentativen Erhebungsmonat April.

Gemäß der Definition von Eurostat werden bei der Berechnung die Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten (Kleinstbetriebe) nicht berücksichtigt.

Definition Gender Hours Gap
Der Gender Hours Gap gibt den Unterschied der durchschnittlich bezahlten Arbeitsstunden zwischen Männern und Frauen im Verhältnis zu den durchschnittlich bezahlten Arbeitsstunden der Männer an. Hauptdatenquelle für den Gender Hours Gap ist die Verdiensterhebung, in der die monatlich bezahlten Arbeitsstunden erfasst werden. Auch im Mikrozensus liegen Angaben zu den Arbeitsstunden vor. Die Angaben im Mikrozensus beruhen im Gegensatz zur Verdiensterhebung auf der Selbsteinschätzung der Befragten hinsichtlich der normalerweise geleisteten Arbeitsstunden pro Woche.

Definition Gender Employment Gap
Der Gender Employment Gap ist als Differenz der Erwerbstätigenquoten zwischen Männern und Frauen im Verhältnis zur Erwerbstätigenquote der Männer definiert. Die Erwerbstätigenquote gibt die Zahl der Erwerbstätigen relativ zu Bevölkerung in der gleichen Abgrenzung an. Der Gender Employment Gap wird mit dem Mikrozensus berechnet.

Definition Gender Care Gap
Der Gender Care Gap beschreibt auf Basis der Daten der Zeitverwendungserhebung den Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Zeitaufwand für unbezahlte Arbeit von Frauen und Männern in Prozent. Dabei wird die Differenz beim Zeitaufwand für unbezahlte Arbeit von Frauen und Männern ins Verhältnis zum Zeitaufwand für unbezahlte Arbeit der Männer gesetzt.
Zur unbezahlten Arbeit zählen die Haushaltsführung sowie Gartenarbeiten und handwerkliche Tätigkeiten, die Betreuung von Kindern und erwachsenen Haushaltsmitgliedern, ehrenamtliches Engagement sowie die Unterstützung von Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben. Mit diesen Tätigkeiten verbundene Wegezeiten werden ebenfalls berücksichtigt.

Definition Erwerbstätigkeit
Erwerbstätige sind alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die im Berichtszeitraum mindestens eine Stunde gegen Entgelt irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer/-innen einschl. Soldatinnen und Soldaten), selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben, einen freien Beruf ausüben oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Familienmitglieds mitarbeiten, ohne dafür Lohn und Gehalt zu beziehen. Daneben gelten auch Personen als erwerbstätig, die vorübergehend nicht arbeiten, sofern sie formell mit ihrem Arbeitsplatz verbunden sind (z. B. wegen Urlaub, Krankheit usw.).

Definition realisierte Erwerbstätigkeit
Dem Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit liegt das ILO Konzept der Erwerbstätigkeit zugrunde (vgl. Erwerbstätigkeit nach der ILO Definition). Laut der ILO Definition zählen auch Personen in Mutterschutz oder Elternzeit zur Gruppe der Erwerbstätigen, da sie in einem formalen Beschäftigungsverhältnis stehen (sog. Unterbrecher). Das Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit wurde entwickelt, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern im familialen Kontext adäquat abzubilden. Nach dieser Definition gelten nur jene Personen als erwerbstätig, die ihre Erwerbstätigkeit nicht wegen Mutterschutz oder Elternzeit unterbrochen haben

Informationen zur Verdiensterhebung
Die Verdiensterhebung wird bundesweit als Stichprobenerhebung durchgeführt. Sie umfasst in Bayern gut 6 400 Betriebe aus allen Branchen der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei sowie des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs. Erhoben werden Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten einzelner abhängiger Beschäftigungsverhältnisse.

Informationen zum Mikrozensus
Der Mikrozensus ist eine, seit 1957 gesetzlich verpflichtende, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Jährlich wird rund ein Prozent der Bevölkerung zum Mikrozensus befragt. Rechtliche Grundlage der Erhebung ist das Mikrozensusgesetz (MZG).

Durch die Auskünfte der Befragten liegen belastbare statistische Daten zur Struktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung vor. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische Planungen und Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Presse und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Informationen zur Zeitverwendungserhebung (ZVE)
Informationen zur Zeitverwendung stammen aus der zuletzt im Jahr 2022 durchgeführten Zeitverwendungserhebung. Ergebnisse der ZVE 2022 für ganz Deutschland sind auf der Themenseite „Zeitverwendung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes (https://www.zve2022.de/) dargestellt.

Weitere Ergebnisse zum Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern können über die Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden: