Pressemitteilung
Fürth, den 3. Februar 2026
12,4 Prozent der bayerischen Bevölkerung armutsgefährdet
Besonders Alleinlebende und Alleinerziehende betroffen
Ergebnisse der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) aus dem Jahr 2025 zeigen, dass bei 12,4 Prozent der bayerischen Bevölkerung das Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt. Das betrifft insgesamt rund 1,6 Millionen Personen in Bayern. Besonders hoch ist der Anteil der armutsgefährdeten Alleinlebenden mit 28 Prozent und der Alleinerziehenden mit 24 Prozent.
Fürth. Rund 1,6 Millionen Menschen in Bayern gelten laut der Erstergebnisse der Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on In-come and Living Conditions, EU-SILC) aus dem Jahr 2025 als armutsgefährdet. Etwa 12,4 Prozent der bayerischen Bevölkerung haben demnach ein Einkommen unterhalb der sogenannten Armutsgefährdungsschwelle. Damit liegt der Anteil der von Armut bedrohten Personen in Bayern niedriger als in Deutschland insgesamt mit 16,1 Prozent. Im Jahr zuvor betrug die Armutsgefährdungsquote in Bayern 11,8 Prozent und in Deutschland 15,5 Prozent.
Laut Definition der EU sind Personen dann von Armut gefährdet, wenn sie über weniger als 60 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens der Bevölkerung verfügen. Im Gegensatz zur Berechnung eines einfachen Pro-Kopf-Einkommens berücksichtigt das Äquivalenzeinkommen Synergieeffekte des gemeinsamen Wirtschaftens bei Mehrpersonenhaushalten. In Angrenzung zu absoluter Armut, liegt der Armutsgefährdungsquote ein relatives Konzept zugrunde, weshalb sie auch Niedrigeinkommensquote genannt wird (siehe Hinweise).
Die Armutsgefährdungsschwellen werden deutschlandweit berechnet und berücksichtigen den Haushaltstyp. So beträgt im Jahr 2025 die Armutsgefährdungsschwelle für Alleinlebende 1 446 Euro pro Monat, für Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 Jahren 1 879 Euro pro Monat. Haushalte mit zwei Erwachsenen gelten als von Armut gefährdet, wenn deren Einkommen unter 2 168 Euro pro Monat liegt. Leben zusätzlich zwei unter 14-jährige Kinder mit im Haushalt, beträgt die Schwelle 3 036 Euro (nach Steuern und Sozialabgaben).
Alleinerziehende und Alleinlebende besonders von Armut gefährdet
Betrachtet man die Bevölkerung nach Haushaltstyp, weisen zwei Gruppen besonders hohe Armutsgefährdungsquoten auf: Alleinlebende und Alleinerziehende. In Bayern leben insgesamt rund 2,5 Millionen Menschen alleine (19,3 Prozent der Bevölkerung). Davon gelten rund 28,0 Prozent, also rund 712 000 Personen, als armutsgefährdet, verfügen damit also über ein Einkommen unter 1 446 Euro pro Monat. Die Quote liegt in Bayern rund drei Prozentpunkte niedriger als in Deutschland mit 30,9 Prozent. Mit einer Armutsgefährdungsquote von 24,0 Prozent und 140 000 Personen sind ebenfalls Alleinerziehende und deren Kinder in Bayern deutlich stärker von Armut gefährdet als die Durchschnittsbevölkerung. Deutschlandweit liegt dieser Wert mit 28,7 Prozent sogar fast fünf Prozentpunkte über der bayerischen Armutsgefährdungsquote.
Hinweise:
Die Ergebnisse stammen aus der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen in Deutschland und der Europäischen Union. In Deutschland ist die Erhebung seit dem Jahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der damit verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. Der Mikrozensus umfasst ein Kernfrageprogramm und darüber hinaus weitere Erhebungsteile zu spezifischen Themenfeldern, die nur einem Teil der ausgewählten Haushalte gestellt werden.
In der Erhebung EU-SILC ist die Grundlage für die Einkommensmessung in einem Erhebungsjahr das gesamte verfügbare Haushaltsnettoeinkommen (Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben) des Vorjahres. Die Fragen zum Einkommen beziehen sich also auf das Vorjahr der Erhebung.
Beim Äquivalenzeinkommen bzw. Nettoäquivalenzeinkommen handelt es sich um ein personen- und bedarfsgewichtetes Haushaltseinkommen, mit dem das Einkommensniveau von Haushaltskonstellationen, die nach der Anzahl und dem Alter der Haushaltsmitglieder variieren, vergleichbar gemacht werden können. Im Gegensatz zur Berechnung eines Pro-Kopf-Einkommens geht die Bedarfsgewichtung von Synergieeffekten des gemeinsamen Wirtschaftens bei Mehrpersonenhaushalten aus.
Das Äquivalenzeinkommen basiert auf der neuen OECD-Skala, nach der die erste Person mit dem Faktor 1, weitere Haushaltsmitglieder ab einem Alter von 14 Jahren mit 0,5 und Kinder unter 14 Jahren mit 0,3 gewichtet werden. Bei einer fünfköpfigen Familie bestehend aus zwei Erwachsenen, einem Kind über und zwei Kindern unter 14 Jahren ergibt sich ein Bedarfsgewicht von 1 + 2*0,5 + 2*0,3 = 2,6. Bei einem Haushaltsnettoeinkommen von 3 000 € resultiert daraus folgendes Nettoäquivalenzeinkommen (pro Haushaltsmitglied): 3000 / (1 + 2*0,5 + 2*0,3) = 1153,85 €.
In Abgrenzung zu absoluter Armut, einer Mangelsituation, in der die physische Existenz des Menschen bedroht ist, liegt der Armutsgefährdungsquote gemäß EU-Konvention (Ratsbeschluss vom 19. Dezember 1984) ein relatives Armutskonzept zugrunde. Die Armutsgefährdungsquote lässt also keinen Rückschluss auf die individuelle Hilfebedürftigkeit zu. Siehe auch Kapitel 2.4 des bayerischen Sozialberichts.
