Pressemitteilung

239/2025/35/N
Fürth, den 29. August 2025

Reallöhne im Freistaat steigen im zweiten Quartal 2025 um 1,4 Prozent

Nominallohnzuwachs liegt bei 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal

Die Nominallöhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern steigen im zweiten Quartal 2025 um durchschnittlich 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Die Verbraucherpreise nehmen im selben Zeitraum um 2,0 Prozent zu. Wie das Fachteam im Bayerischen Landesamt für Statistik weiter mitteilt, errechnet sich für die Reallöhne im Freistaat im zweiten Quartal des Jahres 2025 ein Zuwachs um 1,4 Prozent. Damit setzt sich die positive Reallohnentwicklung weiter fort.

Fürth. Die nominalen Verdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern steigen im zweiten Quartal 2025 um durchschnittlich 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Die Verbraucherpreise nehmen im zweiten Quartal 2025 um 2,0 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu. Somit steigen die realen (preisbereinigten) Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im selben Zeitraum durchschnittlich um 1,4 Prozent. Damit setzt sich die positive Entwicklung der Reallöhne seit dem dritten Quartal 2023 weiter fort.

Überdurchschnittlich starke Nominallohnsteigerungen im Dienstleistungsbereich
Die Nominallohnsteigerung im Produzierenden Gewerbe im zweiten Quartal 2025 liegt mit 3,1 Prozent geringfügig unter der Entwicklung der Nominallöhne in der Gesamtwirtschaft (+3,5 Prozent). Innerhalb des Produzierenden Gewerbes weisen die Wirtschaftsabschnitte „Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen“ (+6,0 Prozent) und „Baugewerbe“ (+5,9 Prozent) dennoch ein deutlich überdurchschnittliches Nominallohnwachstum auf. Eine unterdurchschnittliche Steigerung lässt sich im Wirtschaftsabschnitt „Verarbeitendes Gewerbe“ mit einem Plus von 2,5 Prozent feststellen. Der Wirtschaftsabschnitt „Energieversorgung“ weist mit -0,8 Prozent einen Nominallohnverlust auf.

Im Dienstleistungsbereich liegt die nominale Verdienststeigerung im Vergleich zum zweiten Quartal 2024 bei 3,7 Prozent. Innerhalb des Dienstleistungsbereichs verzeichnen die Wirtschaftsabschnitte „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ (+6,6 Prozent) sowie „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“, „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ und „Erbringung von sonstigen Dienstleistungen“ mit jeweils einem Plus von 5,6 Prozent überdurchschnittlich starke Verdienststeigerungen im zweiten Quartal 2025.

Geringverdienende erneut mit stärkstem Nominallohnzuwachs
Die nominale Verdienststeigerung von Vollzeitkräften im zweiten Quartal 2025 liegt mit 3,9 Prozent geringfügig über der Entwicklung der Nominallöhne aller Beschäftigten. Für Teilzeitkräfte steigen die nominalen Verdienste im zweiten Quartal 2025 im Vergleich zum zweiten Quartal des Vorjahres um 2,7 Prozent und damit geringer als die Nominallöhne aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dagegen weisen geringfügig Beschäftigte im selben Vergleichszeitraum mit einem Minus von 0,4 Prozent einen Nominallohnverlust auf. Dies dürfte auf den Wegfall der Inflationsausgleichsprämie zurückzuführen sein.

Unter den Vollzeitbeschäftigten hat das Fünftel mit den geringsten Verdiensten (1. Quintil) mit im Durchschnitt 6,4 Prozent erneut den höchsten Nominallohnzuwachs gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Für das oberste Fünftel mit den höchsten Verdiensten unter den Beschäftigten in Vollzeit (5. Quintil) beläuft sich der Lohnanstieg im zweiten Quartal des Jahres 2025 auf durchschnittlich 2,3 Prozent. Die Löhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den geringsten Verdiensten steigen damit wesentlich stärker als die Löhne derjenigen mit den höchsten Verdiensten.

Hinweise:
Regionalisierte Daten stehen nicht zur Verfügung.

Nominallohnindex und Reallohnindex
Die Entwicklung der Nominallöhne wird mit dem Nominallohnindex berechnet. Der Nominallohnindex bildet die Veränderung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab. Der Nominallohnindex hat bis Ende des Jahres 2024 auch die Inflationsausgleichsprämie miterfasst. Die Inflationsausgleichsprämie wurde im Sinne der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht als Sonderzahlung (sonstige Bezüge) definiert, da sie steuer- und abgabenfrei war. Aus diesem Grund wurde die Prämie sowohl bei den Verdienstindizes mit Sonderzahlungen als auch den Verdienstindizes ohne Sonderzahlungen im gleichen Umfang abgebildet. Das Auslaufen der Inflationsausgleichsprämie zum Ende des Jahres 2024 kann sich auch im Jahr 2025 noch auf die Entwicklung der Verdienstindizes auswirken.

Beim Reallohnindex wird die Verdienstentwicklung ins Verhältnis zur Entwicklung der Verbraucherpreise gesetzt. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Quintile
Quintile teilen die Verdienste in fünf Größenklassen. Das erste Quintil umfasst das untere Fünftel der Beschäftigten auf der Verdiensteskala, das sind die 20 Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Verdiensten. Das fünfte Quintil umfasst die 20 Prozent der Beschäftigten mit den höchsten Verdiensten.

Datengrundlage
Die Datengrundlage für den Nominallohnindex ist die Verdiensterhebung. Hierfür werden in einer repräsentativen Stichprobe rund 6 400 bayerische Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich befragt.

Mehr Ergebnisse enthält der Statistische Bericht, der in KW 36 erscheint:
Verdienstindizes in Bayern im 2. Quartal 2025“ (Bestellnummer: N1300C 202542).

Des Weiteren können die Ergebnisse zum Real- und Nominallohnindex auch über die Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden: Bayerisches Landesamt für Statistik - GENESIS-Online: Statistik:  62361.