Pressemitteilung
Fürth, den 8. August 2025
In 1 708 bayerischen Gemeinden ist Mariä Himmelfahrt ein Feiertag
Ergebnisse des Zensus 2022 entscheidend für die Feiertagsregelung ab 2025
Das Hochfest Mariä Himmelfahrt ist in bayerischen Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben. Mit der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl auf Basis des Zensus 2022 ändert sich bei acht Gemeinden im Freistaat, ob Mariä Himmelfahrt am 15. August ein Feiertag ist oder nicht. In den anderen 2 048 Gemeinden bleibt alles beim Alten. Online-Datenbank stellt Daten bis auf Gemeindeebene zur Verfügung unter: www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/zensus/himmelfahrt
Fürth. Am kommenden Freitag, dem 15. August, ist Mariä Himmelfahrt. In 1 708 von insgesamt 2 056 bayerischen Gemeinden ist Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag. In den restlichen 348 Gemeinden, in denen die evangelische Bevölkerung die katholische Bevölkerung überwiegt, ist der 15. August dagegen kein Feiertag. Mit der Feststellung der Einwohnerzahlen aus dem Zensus 2022 ergeben sich ab diesem Jahr für acht Gemeinden in Bayern Änderungen bei Mariä Himmelfahrt. Im Vergleich zum Vorjahr erhalten sechs Gemeinden den Feiertag hinzu, in zwei Gemeinden ist Mariä Himmelfahrt nicht mehr gesetzlicher Feiertag, aber nach Art. 4 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) weiterhin geschützt.
Änderungen in acht Gemeinden
Nach den Ergebnissen des Zensus 2022 ist Mariä Himmelfahrt ab 2025 in folgenden Kommunen ein Feiertag: in Marktrodach in Oberfranken, in den mittelfränkischen Gemeinden Baiersdorf und Weisendorf, im unterfränkischen Schwebheim sowie in den Kommunen Memmingerberg und Oettingen in Bayern im Regierungsbezirk Schwaben. Baiersdorf und Memmingerberg hatten vor der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen aus dem Zensus 2011 noch die Voraussetzungen für den Feiertag erfüllt und erhalten den Feiertag ab diesem Jahr wieder.
In den oberfränkischen Gemeinden Marktschorgast und Seßlach ist hingegen der 15. August nach der neuen Feststellung kein gesetzlicher Feiertag mehr, weil dort zum Stichtag des Zensus am 15. Mai 2022 mehr evangelische als katholische Personen ihren Hauptwohnsitz haben.
Katholischer Süden, gemischtes Bild im Norden
Während in Oberbayern und Niederbayern in allen Gemeinden der Anteil der katholischen Bevölkerung überwiegt, zeichnet sich im Norden Bayerns ein heterogenes Bild ab: speziell im protestantisch geprägten Ober- und Mittelfranken überwiegt der Anteil der evangelischen Kirchenmitglieder. Dort ist Mariä Himmelfahrt in 54,2 bzw. 81,0 Prozent der Gemeinden kein gesetzlicher Feiertag. In Schwaben, Unterfranken und der Oberpfalz ist der 15. August hingegen überwiegend ein Feiertag.
Übersichtskarte und Hintergrund
Eine Übersicht, in welchen Gemeinden Bayerns das Fest Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag ist, ist auf der Website des Bayerischen Landesamts für Statistik zu finden: www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/zensus/himmelfahrt.

Gemäß Art. 1 Abs. 1 Nummer 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage vom 21. Mai 1980 (Feiertagsgesetz) ist in Bayern der 15. August – Mariä Himmelfahrt – in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz haben. Auf welche Kommunen das zutrifft, stellt gemäß Art. 1 Abs. 3 Feiertagsgesetz das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung, des aktuellen Zensus, fest.
Hinweise:
Wir weisen darauf hin, dass die veröffentlichten Werte zur Religionszugehörigkeit sowohl auf der Webseite des Landesamts als auch an anderer Stelle (z. B. in der Zensusdatenbank) mit einem Verfahren zur Anonymisierung der statistischen Daten geheim gehalten wurden, der sogenannten Cell-Key-Methode, und daher von den Originalwerten geringfügig abweichen können. Die Feststellung, ob es in einer Gemeinde mehr katholische oder evangelische Einwohner gab, erfolgt auf Basis der nicht veröffentlichten Originalwerte.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf der des Bayerischen Landesamts für Statistik unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/zensus/index.html.
Die Ergebnisse des Zensus 2022 zur Religionszugehörigkeit auf allen Verwaltungsebenen sowie in den Gemeinden der katholischen und evangelischen Kirche sind kostenlos in der Zensusdatenbank der Statistischen Ämter von Bund und Ländern verfügbar. Gitterdaten zum Download für geografische Informationssysteme (GIS) zur Religionszugehörigkeit für den Zensus 2022 stehen ebenfalls zur Nutzung bereit. Bitte beachten Sie die Hinweise zur freien Nutzung der Daten. Daten zu Religion und weiteren Merkmalen finden Sie unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Zensus2022/_inhalt.html#1403950
Weitere Informationen zur Religionszugehörigkeit in Bayern finden Sie im Statistischen Jahrbuch 2024 für Bayern 2024. Es kann als Druckversion für 39,- Euro sowie als PDF (DVD oder Datei) für 12,- Euro beim Vertrieb des Bayerischen Landesamts für Statistik bestellt werden (Buch und DVD zusammen: 46,- Euro). Bestellungen sind möglich per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de) oder per Telefon (0911 98208-6311). Das Jahrbuch ist kostenfrei abrufbar unter: www.statistik.bayern.de/produkte/jahrbuch.